ASKÖ-interne Richtlinien
für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7–19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013
Bereich: Bundes-Vereinszuschuss
Inhalt des Bereichs:
• Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre,
• Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
• Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
• Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten,
• Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.
Antragsberechtigt beim ASKÖ Landesverband WAT Mitgliedsvereine.
Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bereich „Bundes-Vereinszuschuss“ muss sich ausschließlich auf die oben angeführten Inhalte beziehen.
Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7–19 des
Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013 eingesetzt werden (siehe
http://www.bsff.or.at/abrechnungsrichtlinien).
Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmitte sind dem Landesverband zu übermitteln. Ebenso kann auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden.
Mittel, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 7–19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013)“ nicht entsprechen, sind an die
auszahlende Stelle zurückzuzahlen.