Ministerrat beschließt Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht!
Hier findet ihr die Erneuerungen
Eckpunkte: Verbesserungen für kleine Vereinsfeste:
• Ausdehnung Stundengrenze von 48 auf 72h – bisher sind Vereinsfeste im Umfang von 48 Stunden pro Jahr von Steuer und Registrierkasse befreit, künftig bis zu 72
Stunden pro Jahr
• Öffnung kleine Vereinsfeste für die Gastronomie – bisher fiel ein Vereinsfest unter die Steuer- und Registrierkassenpflicht, wenn sich ein Wirt beteiligte, künftig
nicht mehr
• Keine Registrierkassen- und Steuerpflicht bei Gratis-Mitarbeit von vereinsfremden Personen (zB Freunde oder Nachbarn)
• Neubeurteilung Stundengrenze – bisher wurde die Zeitgrenze auf Ebene der
Rechtspersönlichkeit beurteilt (zB Bund), künftig auf Ebene der kleinsten Organisationseinheit (zB Ortsgruppe)
Die Regeln für kleine Vereinsfeste gelten künftig auch für Körperschaften öffentlichen Rechts (Feuerwehren, Parteien, Pfarren) – für Parteien gilt allerdings zusätzlich noch eine
Umsatzgrenze von 15.000 € pro Jahr
Weitere Verbesserungen für Vereine:
• Jugendarbeit, Teambuildingmaßnahmen und Weihnachtsfeiern sind anders als bisher jedenfalls gemeinnützig
• Keine Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen – bisher brauchen auch kleine Vereinskantinen eine Registrierkasse, künftig ist eine Verköstigung der
BesucherInnen an 52 Tagen im Jahr registrierkassenfrei
Wer profitiert? – Beispiele
Eine Ortsfeuerwehr macht ein Feuerwehrfest von 16:00 bis 1:00 früh nächster Tag. Bisher haben sie 2 Tage der maximal 3 Tage verbraucht an denen sie begünstigt Feste veranstalten
konnten. Künftig verbrauchen sie nur 9 Stunden von 72.
Ein Musikverein veranstaltet ein Konzert, um Speisen und Getränke kümmert sich der Dorfwirt. Bisher hat der Verein die steuerliche Begünstigung des kleinen Vereinsfestes verloren.
Künftig bleibt der Verein begünstigt.
Ein Fußballverein in der oberösterreichischen Bezirksliga verköstigt die Besucher der Fußballspiele mit kleinen Snacks und Getränken. Der Umsatz beträgt 18.000 € jährlich. Bisher
musste der Verein jeden Geschäftsfall mit Registrierkasse aufzeichnen. Künftig kann eine vereinfachte Aufzeichnung per Kassensturz erfolgen.
Ein Kulturverein feiert sein 20-jähriges Bestehen und organisiert dazu eine 3-tätige Veranstaltung mit Konzerten, Lesungen und Tanzaufführungen. Bisher wäre die Veranstaltung nicht
begünstigt gewesen, weil der Verein die 48-h-Grenze überschritten hätte. Künftig bleibt die Veranstaltung begünstigt.
Der Pensionistenverband organisiert ein Fest und stellt dazu ein Festzelt auf. Ein mit einem Vereinsmitglied befreundeter Tischler hilft beim Aufbau. Bisher wäre die Veranstaltung
nicht begünstigt gewesen, weil der Tischler „vereinsfremd“ ist, die Veranstaltung aber von Vereinsmitgliedern getragen werden muss. Künftig können auch befreundete Nicht-Mitglieder
den Verein beim Vereinsfest unterstützen.
Das Rote Kreuz Mettmach (Oberösterreich) veranstaltet ein Weihnachtsfest. Die Rechtspersönlichkeit des Roten Kreuzes liegt auf Bundesebene. Dadurch hätte sich die Ortsstelle Mettmach
die 48-h-Grenze mit den vielen aktiven Bezirks- und Ortsgruppen teilen müssen. Künftig kann jede Bezirks- und Ortsstelle die Stundengrenze für sich in Anspruch nehmen.